Grundsätzlich gilt:
Ein Antrag muss vor der Installation gestellt und von der KfW genehmigt werden! (ab dem 24.11. möglich).
Wer kann Anträge stellen?
Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.
z.B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses sowie damit verbundene Installationsarbeiten wenn u.a.:
- die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt und durch einen Elektrofachbetrieb installiert wurde
- der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt (z.B. PV-Anlage oder Ökostrom-Vertrag)
- die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)
Weiter ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie unter folgendem LINK
Gerne beraten wir Sie persönlich.